Allgemeine Geschäftsbedingungen.
1.
Allgemein
Mit diesen Geschäftsbedingungen regeln wir die Beziehungen zwischen der
Firma PRIMUSONA G2000 und dem Kunden. Jeder Punkt gilt für sich alleine.
Abweichungen und Nebenabmachungen bedürfen der schriftlichen Form.
2. Zustandekommen
der Geschäftsbeziehung
Durch
die Unterschrift des Käufers bzw. Mieters auf dem Bestellformular oder
der Rechnung ist der Kaufvertrag bzw. die Mietvereinbarung zwischen Verkäufer
und Käufer/Mieter rechtsverbindlich abgeschlossen.
3.
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Die Firma PRIMUSONA G2000 ist bemüht die Lieferung schnellstmöglich zu
vollziehen. Für verzögerte Lieferungen kann kein Anspruch geltend
gemacht werden. Die Bezahlung ist nach erhalt der Ware unmittelbar fällig.
Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Abmachungen
werden nicht anerkannt.
4.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der
Firma PRIMUSONA G2000.
5.
Beschaffenheit der Ware
Fehlerhafte oder unkorrekte Ware muss unmittelbar, spätestens nach 7
Tagen des Empfanges durch Foto und genaue Beschreibung der Erzeugerfirma
gemeldet werden.
6.
Garantieanspruch
Der Garantieanspruch gilt für 2 Jahre auf unbewegliche Teile. Bei
unsachgemäßem Bedienen oder bei Gewalteinwirkung entfällt die Garantie
unmittelbar.
7.
Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Der Abschluss einer
Transportversicherung erfolgt nur auf schriftlichen Wunsch des Käufers
und auf dessen Kosten.
8. Preise
Der Preis ist zuzüglich der gesetzlichen MWSt. Bei Zahlungsverzug wird
Verzugzins der 4 % über dem Kontokorrentkredit liegt berechnet
9.
Plagiat bzw. Kopien Die
Herstellung von Plagiats ist untersagt. Dies gilt sowohl für den Stuhl, für
die Tonzuordnungsmappe als auch für die CDs. Etwaige Verstöße werden
mit Schadensersatzforderungen geahndet.
10. Weiterverkauf
Durch den Verkauf an Dritte gehen diese Bedingungen auch auf diese
Personen über.
11. Haftung
Durch die Unterschrift der Bestellung bzw. den Kauf oder der
Mietvereinbarung erkennt der Käufer alle Bestimmungen als verbindlich an.
Nur durch unvorhersehbare Naturkatastrophen kann beiderseitig der Vertrag
ohne Anspruch gelöst werden.
12. Schlussbestimmung und salvatorische
Klausel
Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle
der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart,
die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten
kommt.
Nebenabmachungen
haben nur in schriftlicher Form ihre Gültigkeit.
Als Gerichtsstand für sämtliche
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz in D –
87534 Oberstaufen.